Bei der Implementierung von Sicherheitsrichtlinien sind nicht nur datenschutzrechtliche, sondern auch arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen zu beachten.
Der Vortrag stellt diese praxisbezogen dar. Besonderes Augenmerk wird dabei der rechtlichen Zulässigkeit von Regelungen geschenkt, welche eine Mitarbeiterüberwachung vorsehen und die Einrichtung von Meldestellen über Verstösse, wie sie vom US-amerikanischen Recht auch mit Wirkung außerhalb der USA vorgeschrieben werden (whistle-blowing) Beleuchtet wird weiters die Zulässigkeit von unternehmensinterner Datenweitergabe.
Zur Person:
RA Dr. Bernd Guggenberger ist seit 1999 Partner der Rechtsanwaltskanzlei CHG Rechtsanwälte in Innsbruck.
Sein Tätigkeitschwerpunkt ist das Unternehmensrecht. Er ist laufend in Fragen des EDV-Rechts tätig.
Wann: 20.01.2010, 18:30
Wo: ICT Gebäude - EG - Seminarraum 2 - Innsbruck bei der Universität Innsbruck, (Technikerareal, Tiefgarage und Eingang bei der Nebenfahrbahn zur Kranebitter Allee, Westend).
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